Aufstellung der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung "Dietlsberg" - Auslegung
Bekanntmachung
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom
10.06.2024 beschlossen, die Entwicklungssatzung und Einbeziehungssatzung „Dietlsberg“ aufzustellen.
Die Planungsfläche umfasst die Ortschaft Dietlsberg gem. hier hinterlegten Lageplan.
Der Entwurf der Entwicklungs- und Einbeziehungssatzung mit Begründung liegt gem. § 34 Abs. 6 i.V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 und Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beim Stadtbauamt, Zimmer 113, Marienplatz 2 in der Zeit vom 12.07.2024 bis 12.08.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen sowie die Planung zu erörtern und sich dazu zu äußern.
Hinweise:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im sog. vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wird deshalb abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.